Bundesverfassungsgericht stärkt Bürgerrechte gegen Gefahren durch Atomindustrie

29.01.2009 | Hamburg
Von Greenpeace unterstützte Klagen gegen Castortransport sind erfolgreich

Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Rechte der Bürger gegen die Atomindustrie gestärkt. Künftig müssen Klagen von Anwohnern der Atommülltransportstrecke nach Gorleben zugelassen werden. In der Vergangenheit hatte das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg regelmäßig entsprechende Klagen mit der Begründung abgelehnt, dass das Atomrecht nicht zum Schutz der Bürger angewendet werden könne. Im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht hatte die Bundesregierung ein Zurückweisen der Klagen beantragt. Dies haben die Verfassungsrichter heute in ihrer Urteilsverkündung als Verstoß gegen die Grundrechte der Kläger gewertet.

Greenpeace beteiligt sich an der Demonstration gegen den Atommülltransport von der Wiederaufarbeitungsanlage La Hague/Frankreich in das Atommüll-Zwischenlager Gorleben. Ungefähr...

Endlich können sich Bürger auch rechtlich gegen die unzureichend gesicherten Atomtransporte wehren. Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg muss künftig Streckenanwohnern die Möglichkeit zur Klage gegen die Transporte geben, sagt Thomas Breuer, Leiter der Klima- und Energieabteilung bei Greenpeace. Das Urteil ist damit auch eine schallende Ohrfeige für das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg, das mit seinen Entscheidungen die Grundrechte der Kläger verletzt hatte.

Das heutige Urteil geht auf zwei von Greenpeace unterstützte Klagen zurück. Eine Anwohnerin der Atommülltransportstrecke nach Gorleben sowie ein Anwohner der Verladestation hatten vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg geklagt. Die Klägerin wohnt in ihrem Haus acht Meter von der Strecke entfernt, der Kläger wohnt nahe der Verladestation. Beide hatten versucht, gegen ihre Gefährdung durch die strahlenden Castorbehälter und potentielle Terrorangriffe auf den Transport zu klagen.

Bereits im vergangenen Jahr wurden die Rechte von Anwohnern von Atomkraftwerken und Atomanlagen gestärkt. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte damals entschieden, dass Anwohner von Atomanlagen auch wegen der Gefahren durch Terrorangriffe klagen können.

Quelle: Pressemeldung Greenpeace

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