Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Abschaffung der Gas-Ölpreisbindung

24.03.2010 | Mainz
"Als guten Tag für den Verbraucherschutz und für die Gaskundinnen und -kunden", bezeichnet die rheinland-pfälzische Verbraucherschutzministerin Margit Conrad die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Abschaffung der Gas-Ölpreisbindung bei entsprechenden Spezialverträgen.

"Der Benachteiligung von Verbraucherinnen und Verbrauchern durch unzulässige Gewinnsteigerungen wird ein Riegel vorgeschoben. Gaskunden, deren Vertrag eine alleinige Ölpreis-Bindung vorsieht, können in Zukunft Preiserhöhungen verweigern", stellte Conrad fest.

Der Bundesgerichtshof hat heute in einem Grundsatzurteil entschieden, dass Energieversorger eine Erhöhung des Gaspreises nicht allein an die Preisentwicklung beim Heizöl koppeln dürfen. Conrad: "Dieser Automatismus war auch schädlich für den Wettbewerb. Jetzt ist zu hoffen, dass der Markt in Bewegung kommt und davon noch mehr Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren als von der heutigen Entscheidung."

Angesichts anhaltender Steigungen bei Öl- und Gaspreisen wirbt die Ministerin für einen Umstieg auf die erneuerbaren Energien. "Mittel- und langfristig sind die brennstofffreien Energieträger die einzige Alternative zu steigenden Energierechnungen. "Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich unabhängig von den Preis treibenden Energieträgern machen."

Quelle: Pressemeldung MINISTERIUM FÜR UMWELT, FORSTEN UND VERBRAUCHERSCHUTZ

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