Immissionsschutzrecht und Kraftwerk-Urteil: Sind Großvorhaben noch möglich?
Auf der Immissionsschutzrecht-Fachtagung der Akademie Fresenius vom 5. bis 6. November 2009 in Köln standen der Rechtsstreit und die möglichen Folgen für die Industrie ganz oben auf der Agenda.
Mehr als eine Milliarde Euro betragen die Errichtungskosten für das Steinkohlekraftwerk in Datteln - etwa die Hälfte hat der Betreiber, die EON-Kraftwerke GmbH, bereits investiert. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat mit seinem Urteil vom 3. September 2009 den Bebauungsplan der Stadt Datteln für unwirksam erklärt. Die Gründe sind vielfältig: Laut Auffassung des OVG ist der Bebauungsplan nicht mit dem Landesentwicklungsplan (LEP) zu vereinbaren, außerdem berücksichtige er nicht die Vorgaben bezüglich der CO2-Minderung und des Vorzugs für einheimische Energieträger. Neben weiteren Rechtsfehlern werde der Bebauungsplan weder den Anforderungen an die Planung von Störfallbereichen und an sonstige Umweltauswirkungen gerecht, wie sie in § 50 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImschG) beschrieben sind.
Das OVG hat eine Revision nicht zugelassen, wogegen EON und die Stadt Datteln vor dem Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingelegt haben. Das juristische Tauziehen geht also weiter, schließlich steht viel auf dem Spiel. Bereits 2007 hatte sich EON bei einem Erörterungstermin vor dem OVG zu einem Rückbau verpflichtet, für den Fall, dass die Genehmigung für das neue Kraftwerk endgültig nicht erteilt oder aufgehoben wird.
Kleine Fehler, große Hürden: Großprojekte sind nur schwer zu realisieren
Das Urteil wurde vielfältig kritisiert, wie Jörg Friedrich (Umweltministerium Nordrhein-Westfalen) auf der Fresenius-Fachtagung berichtete: So stammten die Vorgaben zur CO2-Minderung aus dem Jahr 1995, als es noch keinen Emissionshandel gab. Außerdem dürften in Nordrhein-Westfalen nur noch Braunkohlekraftwerke gebaut werden, wenn einheimische Energieträger grundsätzlich zu bevorzugen seien. Ein weiterer Kritikpunkt: Es könne nicht Aufgabe eines kommunalen Bebauungsplanes sein, zum Klimaschutz Stilllegungen an anderer Stelle sicherzustellen. Andernfalls könnten nur noch Betreiber von Kraftwerken neue Kraftwerke errichten.
Angesichts der bisherigen Rechtsprechung stellte Friedrich die Frage, ob Großvorhaben überhaupt noch zu realisieren seien: "Die Rechtslage bei Großvorhaben ist so komplex, dass flächendeckend auch im Detail eine fehlerfreie Arbeit kaum möglich ist." Das OHG-Urteil lasse nicht den Schluss zu, dass jeder Detailfehler zur Aufhebung des Planes geführt hätte. Entscheidend sei die Summe der Fehler gewesen: Diese Summe sei auch dann noch relevant, wenn man angreifbare Punkte der Urteils unberücksichtigt lasse. Da viele Großvorhaben politisch umstritten seien, würden Verwaltungsverfahren oft zur politischen Auseinandersetzung genutzt, kritisierte Friedrich.
Quelle: Pressemeldung Die Akademie Fresenius GmbH
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