Jahrestag der Zerstörung von Lacoma
ROBIN WOOD-AktivistInnen haben heute an die Räumung der Baumbesetzung am Hammergraben vor einem Jahr und die Zerstörung der Lacomaer Teichlandschaft bei Cottbus für den Braunkohletagebau von Vattenfall erinnert. Sie entrollten heute Mittag am Eingang des inzwischen abgebaggerten Ortes Lacoma ein Transparent mit der Aufschrift „Ökostrom statt Ökolüge“. Die UmweltschützerInnen wollen damit auf das Zerstörungswerk des Energiekonzerns Vattenfall in der Lausitz aufmerksam machen und dafür sorgen, dass die Propaganda von einer angeblich „sauberen“ Kohleverstromung nicht verfängt. ROBIN WOOD fordert den Ausstieg aus der Kohleverstromung. Am 17. September 2007 hatten ROBIN WOOD-AktivistInnen zahlreiche Bäume in der Lacomaer Teichlandschaft besetzt, um die Erweiterung des Braunkohletagebaus Cottbus-Nord zu verhindern und gegen die Zerstörung des Naturschutzgebiets zu protestieren. Die Räumung der Baumbesetzung durch die Vattenfall-Betriebsfeuerwehr, den privaten Sicherheitsdienst SDK und die Polizei begann am 27. September und dauerte bis zum 28. September. Unmittelbar danach begann die Fällung der Bäume am Hammergraben. „Solche Zerstörungen wie in Lacoma dürfen nicht noch einmal passieren“, fordert Daniel Häfner, Aktivist von ROBIN WOOD in Cottbus. „Vattenfall und die Landesregierung wollen jedoch den Ausbau des Braunkohletagebaus in der Lausitz. Wer das verhindern will, sollte das am 10. Oktober startende Volksbegehren gegen neue Tagebaue mit seiner Unterschrift unterstützen. Außerdem sollten alle Kundinnen und Kunden von Vattenfall am besten sofort zu einem Ökostromanbieter wechseln.“ Die juristische Aufarbeitung der Räumung ist auch nach einem Jahr längst nicht abgeschlossen. Die Räumung war brutal, grundlegende Sicherheitsvorschriften wurden missachtet und das Leben der BesetzerInnen gefährdet. Mehrere AktivistInnen erstatteten daher Anzeige gegen beteiligte Polizeibeamte. Mehr als 20 AktivistInnen waren von der Polizei zudem grundlos in Gewahrsam genommen worden. Eine solche Freiheitsentziehung bedarf einer richterlichen Anordnung, dieser Richtervorbehalt wurde missachtet. Die Freiheitsentziehung, die bis zu 15,5 Stunden dauerte, war außerdem nicht notwendig und damit unverhältnismäßig. Insbesondere inakzeptabel war die stundenlange Unterbringung der UmweltschützerInnen in Räumen ohne Mobiliar, fehlende Verpflegung sowie die stundenlange Verweigerung des Anwaltskontakts. Zwei der Betroffenen haben Verfahren angestrengt, um die Rechtswidrigkeit dieses Vorgehens gerichtlich feststellen zu lassen, die aber noch immer zu keinem Ergebnis geführt haben.
Außerdem zeigte eine Aktivistin den Präsidenten des Amtsgerichts Cottbus Rupieper wegen Freiheitsberaubung im Amt an. Nachdem die Anwältin der Betroffenen erfolgreich einen Befangenheitsantrag gegen den Richter gestellt hatte, wurde der Fall nun ans Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) verwiesen. Während die Anzeigen der Betroffenen gegen den Richter sowie Polizeibeamte ansonsten noch keine Konsequenzen hatten, fand am 21. Mai 2008 bereits ein Prozess wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz gegen eine Baumbesetzerin vor dem Amtsgericht in Cottbus statt, der voraussichtlich im kommenden Jahr am gleichen Gericht fortgesetzt wird. Ein weiterer Prozess gegen einen Baumbesetzer soll am 7. Oktober beginnen. Den Aktiven droht eine Geldbuße.
Quelle: Pressemeldung "ROBIN WOOD - Gewaltfreie Aktionsgemeinschaft für Natur und Umwelt e.V.
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