Reges Interesse für Windstrom

03.03.2008 | Basel
Grundeigentümer sollten nicht unbesehen Nutzungsverträge unterzeichnen

Ab 1. Mai 2008 wird es möglich sein, Windenergieanlagen für die kostendeckende Stromvergütung anzumelden und damit Standorte zu reservieren. Das starke Interesse an potenziellen Standorten ist erfreulich. Leider bekommen Landwirte vor Ort in letzter Zeit auch unseriöse Angebote, mit denen sie dazu gedrängt werden, die Nutzungsrechte zu teils unvorteilhaften Konditionen abzutreten. Damit Qualität und Akzeptanz der geplanten Windturbinen gewährleistet sind, rufen der Windenergieverband Suisse Eole und der Schweizerische Bauernverband die Grundeigentümer auf, Nutzungsverträge mit Investoren und Bauherrschaften nur nach eingehender Prüfung zu unterschreiben. Bereits vor dem Inkrafttreten der revidierten Energieverordnung ist absehbar, dass die kostendeckende Einspeisevergütung der Produktion von erneuerbarem Windstrom einen starken Schub verleihen wird. Das grosse Interesse rund um die guten Standorte könnte sich landesweit gegenüber heute in einer 10- bis 15-fachen Windstromproduktion auswirken. Ziel der vom Gesetzgeber vor Jahresfrist beschlossenen Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Energien ist es, die Mehrkosten der ökologischen Produktion abzugelten. Das Modell blickt auf eine lange Erfolgsgeschichte in mehreren europäischen Ländern, insbesondere in Deutschland und Spanien, zurück. Der Schweizerische Bauernverband (SBV) und der Windenergieverband Suisse Eole gehen einig, dass Qualität und Akzeptanz von Windenergieprojekten auch bei steigender Zahl sichergestellt sein sollen. Dazu gehört ein von beidseitiger Fairness geprägtes Einvernehmen zwischen Projektentwicklern und Grundeigentümern an Standorten. Beide Verbände sind jedoch beunruhigt über teilweise unseriöse Angebote, die Landwirte mit falschen Versprechen zu einem Vertragsabschluss drängen möchten. Diese Nutzungsverträge sollten weder unvorteilhafte Konditionen für den Grundeigentümer enthalten, noch Anlass sein für unrealistische Abgeltungsforderungen oder für geschönte Angebote. Suisse Eole und SBV haben beschlossen, umgehend und gemeinsam Empfehlungen für Nutzungsverträge auszuarbeiten. Sie sollen den Beteiligten als Richtschnur dienen und das gegenseitige Vertrauen stärken. Das Anmeldeverfahren für Windturbinen startet am 1. Mai 2008, vorher können keine Projekte eingereicht werden. Suisse Eole und SBV rufen die betroffenen Grundeigentümer auf, sich vor Vertragsunterzeichnung von Fachleuten des Bauern- oder des Windenergieverbands beraten zu lassen und die innert Monatsfrist zur Verfügung stehenden Empfehlungen zu konsultieren.

Quelle: Pressemeldung Suisse Eole Geschäftsstelle c/o ENCO AG

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