Strompreistreibern die rote Karte zeigen

03.08.2010 | Berlin
Verbraucher sollten den Stromanbieter wechseln, wenn dieser ungerechtfertigt die Preise erhöht. Das empfiehlt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) als Reaktion auf die Ergebnisse eines aktuellen Gutachtens der Grünen-Bundestagsfraktion. "Wenn den Konzerne die Kunden weglaufen, werden sie sich unverschämte Preisaufschläge in Zukunft sparen", meint Vorstand Gerd Billen.

Beim Wechsel sollten Kunden allerdings genau hinschauen, um nicht auf unseriöse Anbieter hereinzufallen. Darüber hinaus fordert der vzbv von der Bundesregierung gesetzliche Maßnahmen, um mehr Transparenz bei der Strompreisbildung zu schaffen.

Verschiedene Komponenten haben Einfluss auf die Stromtarife: Die Marktpreise an der Leipziger Strombörse, Steuern und Abgaben sowie die Entgelte für die Nutzung der Stromnetze. Letztere erheben die Eigentümer, das heißt die großen Stromkonzerne RWE, Vattenfall, Eon und EnBW. Die Bundesnetzagentur muss jede Erhöhung der Entgelte genehmigen. "Für Außenstehende ist nicht nachvollziehbar, ob eine Entgelterhöhung gerechtfertigt ist oder nicht", kritisiert Billen. Der vzbv fordert daher, die anstehende Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes zu nutzen, um für mehr Transparenz im Genehmigungsverfahren zu sorgen.

Verbrauchern empfiehlt der vzbv, auf ungerechtfertigte Strompreiserhöhungen mit einem Anbieterwechsel zu reagieren. Zuvor empfiehlt es sich, auf Verbraucherportalen die vorhandenen Angebote zu vergleichen. Auch Voreinstellung sind möglich, um sich nur solche Anbieter anzeigen zu lassen, die bestimmten Kriterien genügen. "Verbraucher sollten von Unternehmen Abstand nehmen, die Vorkasse oder eine Kaution verlangen. Ratsam ist außerdem eine Preisgarantie von zwölf Monaten", so Billen.

Im vergangenen Jahr hat der vzbv diverse Stromanbieter unter anderem wegen unzulässiger Preisänderungsvorbehalte in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgemahnt und zum Teil verklagt. Am 3. September kommt es vor dem Landgericht Dortmund zur Verhandlung gegen die RWE Vertrieb AG. Sollten die Richter die Klausel für unwirksam erklären, besteht für betroffene Kunden ein Erstattungsanspruch wegen ungerechtfertigter Bereicherung. Verbraucher sollten ihre Verträge, Erhöhungsverlangen und Zahlungsbelege aufbewahren, um Ansprüche bei Bedarf belegen zu können. Im Zweifel bieten die Verbraucherzentralen entsprechende Rechtsberatung.

Quelle: Pressemeldung Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

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