Übersicht zu Gaspreisen im Internet sorgt für Transparenz

31.03.2010 15:09 | Mainz
aum Schwankungen bei den Gaspreisen hat die regelmäßige Überprüfung der Kosten für Haushaltskunden durch die im Wirtschaftsministerium angesiedelte Landeskartellbehörde Rheinland-Pfalz zum Stichtag 1. April 2010 ergeben.

Bei der Ermittlung der Preise von 35 Gasversorgungsunternehmen im Zuständigkeitsbereich der Behörde zeigte sich bei einem Verbrauch von 20.000 (Reihenhaus) oder 35.000 Kilowattstunden (freistehendes Einfamilienhaus) nur ein geringfügig gesunkener Durchschnittspreis gegenüber der Überprüfung zum 1. Oktober 2009.

Die durchschnittlichen Jahresgesamtkosten (brutto) für 20.000 kWh betragen zum 1. April 1209 Euro gegenüber 1212 Euro zum 1. Oktober 2009. Bei einem Verbrauch von 35.000 KWh sind die durchschnittlichen Jahresgesamtkosten von 2013 auf 2010 Euro gesunken.

Die Vergleichstabellen für verschiedene Jahresverbrauchswerte sind ab sofort im Internet einzusehen. "Mit der Veröffentlichung der Preise schaffen wir Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher", erklärte Wirtschaftsminister Hendrik Hering. Zugleich wies er Verbraucher auf die oftmals lukrativen Möglichkeiten eines Anbieterwechsels hin. Den Erhebungen der Kartellbehörde liegen Bruttopreise zugrunde. Grundlage bildet hierbei jeweils der Tarif, den die Mehrheit der Kunden in Anspruch nimmt. Dementsprechend sind sowohl Grundversorgungstarife als auch Sonderverträge in den Übersichten enthalten. Die Daten beruhen auf Unternehmensangaben.

Wie der Minister weiter mitteilte, wertet die Behörde die Daten kartellrechtlich aus und prüft, ob Anhaltspunkte für ein preismissbräuchliches Verhalten vorliegen. Aktuell läuft ein Verfahren gegen einen Versorger wegen eines entsprechenden Verdachts. "Wir werden die Einhaltung der Vorgaben des Wettbewerbsrechtes mit aller Konsequenz durchsetzen", unterstrich Hering. Nach dem Gesetz gegen Wettbewerbs­beschränkungen sind Gasversorger grundsätzlich marktbeherrschend; für sie gilt das Verbot des Preishöhenmissbrauchs. Ein solcher Missbrauch liegt unter anderem dann vor, wenn die Tarife erheblich von denjenigen abweichen, die sich bei einem wirksamen Wettbewerb mit hoher Wahrscheinlichkeit ergeben.

Quelle: Pressemeldung Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

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