Umweltministerin Conrad: scharfe Kritik an Gewerbesteuerzerlegung bei Solaranlagen
Der rheinland-pfälzische Antrag für eine Neuregelung im Gewerbesteuergesetz, nach der die Gewerbesteuer aus dem Betrieb von Freiflächen-Solaranlagen auch denjenigen Kommunen zukommen soll, in denen sich diese Anlagen befinden, ist damit gescheitert. Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde damit ohne eine Regelung zur Gewerbesteuerzerlegung bei Solaranlagen zugestimmt.
Umweltministerin Margit Conrad kritisierte den Entschluss des Bundesrates scharf: "Die unionsgeführten Länder haben mit ihrer Ablehnung des Änderungsantrages einmal mehr gezeigt, dass sie an einer gerechten Aufteilung der anfallenden Gewerbesteuer zu Gunsten planender und investierender Kommunen nicht ernsthaft interessiert sind. Es ist nicht nachvollziehbar, warum Kommunen, die Freiflächen für Photovoltaikanlagen ausweisen, gegenüber Kommunen, die Flächen für Windkraftanlagen ausweisen, bei der Gewerbesteuer benachteiligt werden."
Der rheinland-pfälzische Bundesratsantrag hatte vorgesehen, dass über eine Änderung des Gewerbesteuergesetzes die Gewerbesteuer insbesondere den Kommunen zu Gute kommt, in denen sich Freiflächen-Solaranlagen befinden. Bei Photovoltaikanlagen in der Fläche profitieren derzeit von der Gewerbesteuer vor allem die Gemeinden der Unternehmenssitze. Ziel der Landesregierung ist es, die anfallende Gewerbesteuer zwischen Betreiber- und Standortgemeinden von Solarbetrieben gerecht aufzuteilen. Der Bundesrat war am 12. Februar diesen Jahres in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf dem rheinland-pfälzischen Anliegen gefolgt.
Eine stärkere Beteiligung der Standortgemeinden der Solarparks am Gewerbesteueraufkommen hätte den Kommunen einen wichtigen Impuls gegeben, Standorte für Flächen für diese regenerative Energie mit dem größten Zukunftspotenzial auszuweisen, so die Ministerin. Conrad: "Aus umweltpolitischen Gründen ist es geboten, auch die Standortgemeinden der Freiflächen-Anlagen zur Nutzung der solaren Strahlungsenergie in angemessener Weise am Gewerbesteueraufkommen der Unternehmen zu beteiligen."
Die bestehende Regelung für Windkraftanlagen solle daher auch bei Solarparks Anwendung finden. Bei Windkraftanlagen fließt derzeit ein Anteil von 70 Prozent an der Gewerbesteuer an die Standortkommune der Anlagen. 30 Prozent des Geldes geht an diejenigen Kommunen, wo sich Sitz und Arbeitsplätze des Anlagenbetreibers befinden.
Quelle: Pressemeldung MINISTERIUM FÜR UMWELT, FORSTEN UND VERBRAUCHERSCHUTZ
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