Verbesserungen bei der Photovoltaik-Versicherung
Die Helvetia hat ihre Photovoltaik-Versicherung jetzt weiter verbessert und die Versicherungssumme von einer Million auf zwei Millionen Euro aufgestockt. Werden Photovoltaikanlagen auf fremden Gebäuden und Grundstücken betrieben, so ist ab sofort ein Haftpflichtversicherungsschutz einschließbar. Darüber hinaus erhöht der Versicherer die Versicherungssummen der Einzelleistungen - und das bei günstigeren Versicherungsprämien. Sie betragen bei Wohngebäuden bzw. privaten Grundstücken nun ab 70 Euro, bei gewerblich genutzten Gebäuden oder auf dem Betriebsgelände 140 Euro. "Damit werden wir dem Anspruch als Qualitätsversicherer mit überdurchschnittlicher Leistung und Service noch besser gerecht", so Wolfram Wrabetz, CEO der Helvetia Deutschland.
Die Versicherung deckt Sachschäden an Photovoltaikanlagen, die durch Feuer, Wasser und Unwetter entstehen, genauso ab wie Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung oder Fahrlässigkeit hervorgerufen werden. Außerdem kommt der Versicherer auch für Konstruktions- und Materialfehler auf. Selbstverständlich sind die kostenintensiven Anlagen auch bei Diebstahl und Vandalismus abgesichert.
Allerdings können Photovoltaikanlagen auch Schäden verursachen, z.B. durch herabstürzende Solarmodule. Dagegen müssen sich Eigentümer dann absichern, wenn die Anlage an oder auf fremden Gebäuden bzw. Grundstücken installiert ist. Helvetia-Kunden können nun eine entsprechende Betreiber-Haftpflichtversicherung zusätzlich abschließen. Personen- und Sachschäden sind dann wahlweise mit einer Summe von drei bzw. fünf Millionen Euro gedeckt.
Die Photovoltaik-Versicherung der Helvetia umfasst eine Vielzahl prämienfreier Zusatzleistungen. So ist bereits die Montage der Anlage bis 5.000 Euro (bisher 3.000 Euro) mitversichert. Außerdem übernimmt der Versicherer Kosten für Aufräumarbeiten, Entsorgung oder Dekontamination des Bodens, die im Schadenfall entstehen und schnell einige tausend Euro betragen können. Deshalb ist die Versicherungssumme hier von 3.000 auf 10.000 Euro erhöht worden. Sollte die Photovoltaikanlage z.B. in Folge eines Blitzeinschlags einmal keinen Strom produzieren können, erhalten Kunden bis zu drei Monate lang eine Ausfallentschädigung in Höhe von zwei Euro pro Kilowatt-Peak und Tag. Dabei unterscheidet die Helvetia ab sofort nicht mehr, wie bei anderen Versicherern üblich, zwischen Sommer- und Wintermonaten.
Quelle: Pressemeldung Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG
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