Vertrauensschutz für geplante Solaranlagen
Die Eckpunkte des Bundesumweltministers für die künftige Photovoltaikvergütung im Erneuerbare-Energien-Gesetz sind zu begrüßen. So kann die deutsche Solarindustrie Wettbewerbsfähigkeit erreichen, ohne die Stromkunden mit zu hohen Preisen zu belasten. Ein immer größerer Anteil des Strompreises entfällt auf die steigenden Kosten der Förderung erneuerbarer Energie. Es ist daher notwendig, die bestehende Überförderung bei der Photovoltaik abzubauen und so die Stromverbraucher zu entlasten. Demgegenüber steht der Vertrauensschutz für die Betreiber von Solaranlagen. Wer vor Inkrafttreten der Neuregelung seine Anlage an das Netz anschließt, kann noch während der Laufzeit von 20 Jahren die bisher geltende höhere Vergütung erhalten. Danach greift die vorgesehene Senkung der Einspeisevergütung. Vor einem Stichtag 01. April 2010 ist für viele, die bereits die feste Absicht zur Errichtung einer Anlage haben, die Fertigstellung ihrer Solaranlage praktisch kaum möglich. Es wäre zu begrüßen, wenn durch eine Verschiebung dieses Termins Planungssicherheit geschaffen würde.
Hoffnungsvoll stimmt, dass nach Angaben der Solarindustrie ab dem Jahr 2013 die Kosten von durch Photovoltaik erzeugtem Strom auf das Preisniveau von konventionell erzeugtem Strom für private Verbraucher fallen sollen. Damit können mittelfristig Einspeisesubventionen für Neuanlagen entfallen, soweit der Strom vom Anlagenbetreiber selbst verbraucht wird.
Der Ausbau der Photovoltaik in Deutschland ist auch eine ostdeutsche Erfolgsgeschichte. Hochwertige Arbeitsplätze konnten geschaffen werden. Für den Erhalt der Arbeitsplätze sind die Ausgaben für Forschung und Entwicklung in diesem Bereich weiter zu steigern. So kann Deutschland auch in diesem innovativen Wirtschaftszweig weiter die Nase vorn haben.
Die Förderung neuer Techniken und Industrien darf nicht zu einem Dauerzustand werden. Es ist daher unumgänglich, eine bestehende Überförderung rechtzeitig abzubauen und so einen Pfad aufzuzeigen, auf dem das Produkt Solarstrom aus eigener Kraft am Markt bestehen kann.
Quelle: Pressemeldung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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