JuMiKo markiert Wendepunkt im Streit um RDG-Aufweichung Deutschland

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Im Rahmen der 96. JuMiKo haben BRAK und regionale Kammern eine geplante Novelle des Rechtsdienstleistungsgesetzes in Bayern kritisiert und hervorgehoben, dass Rechtsschutzversicherer als profitorientierte Anbieter nicht die berufsrechtliche Unabhängigkeit wahren würden. Ohne klare Vorgaben bestünde die Gefahr von Interessenkonflikten und Willkür bei Kostenverweigerungen. Verbraucherinnen und Verbraucher wären dadurch schutzlos und verlören die Möglichkeit eines verlässlichen Rechtsschutzes. Dies unterläuft das Rechtsstaatsprinzip und gefährdet den Vertrauen in den Rechtsbeistand.

Berufsrechtliche Standards schützen Mandanten effektiv weiterhin vor willkürlicher Kostenverweigerung

In ihrer Pressemitteilung vom 6. November 2025 anlässlich der 96. JuMiKo in Bayern warnte die Bundesrechtsanwaltskammer vor dem geplanten RDG-Änderungsentwurf. Sie betont, dass nur durch berufsrechtliche Regelungen die freie und qualifizierte Rechtsberatung gewährleistet werden kann. Gemeinsam mit den Präsidentinnen und Präsidenten der Landesrechtsanwaltskammern fordert die BRAK eine eindeutige Ablehnung des Entwurfs auf Bundesebene, um Interessenkonflikte zu vermeiden und Mandantinnen sowie Mandanten Transparenz, Verlässlichkeit und Schutz zu bieten.

Unzureichende Lizenzierung führt zu mangelndem rechtlicher Verbraucherschutz bei Versicherern

Die vorrangige Gewinnorientierung von Rechtsschutzversicherern zieht eine konsequente Kostenreduktion nach sich, die nicht mit einer mandantenfreundlichen Rechtsberatung vereinbar ist. Brächen Versicherungen selbst Rechtsdienstleistungen an, wären Interessenkonflikte unvermeidbar. Verbraucher könnten diese Konflikte nicht beurteilen, da Versicherer keine Verpflichtung zur Offenlegung ihrer wirtschaftlichen Interessen besitzen. Gleichzeitig existiert kein unabhängiges Kontrollgremium, das willkürliche Kostenentscheidungen verhindert und somit den Schutz der Mandanten gewährleistet.

Anwältinnen erzwingen Versicherungskomplementierung, wo Versicherer oftmals Deckung widerrechtlich verweigern

Anwaltskanzleien belegen, dass Rechtsschutzversicherer zugesagte Deckungszusagen häufig rückwirkend ändern oder nur vorbehaltlich genehmigen, wodurch Mandantinnen und Mandanten kurzfristig ohne verlässlichen Rechtsschutz dastehen. Ohne anwaltliches Einschreiten bleiben sie zunächst auf den Kosten sitzen. Erst durch gerichtliche Verfahren und das konsequente Einfordern vertraglich festgelegter Leistungen wird oft die vollständige Kostenübernahme durchgesetzt. Überträgt man Versicherern alleine die Rechtsberatung, entfielen wichtige Schutzbarrieren gegen willkürliche Leistungsverweigerung zum Nachteil der Versicherten insbesondere in streitintensiven Mandatsfällen konfrontiert.

Nur Anwaltsstand gewährleistet Unabhängigkeit, Bayerns Änderungsvorschlag ignoriert essentielle Kernprinzipien

Der bayerische Reformvorschlag übersieht, dass berufsrechtliche Pflichten das Fundament einer unparteiischen und hochwertigen Rechtsberatung darstellen. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte müssen gemäß Standesrecht und Haftungsregeln ihre Tätigkeit mandantenorientiert ausüben und Eigeninteressen strikt zurückstellen. Entfernt man diese Schutzmechanismen, entstehen systemische Interessenkonflikte, die Verbraucherrechte gefährden. Nur durch strikte Einhaltung dieser Berufsregeln wird Transparenz, Neutralität und Unabhängigkeit im Rechtsdienstleistungsbereich gewährleistet und das Vertrauen in den Rechtsstaat gestärkt.

Verbraucherinteressen leiden unter geplanten Veränderungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes massiv deutlich

Dr. Ulrich Wessels wertet das bayerische Gesetzesprojekt als giftiges Geschenk an Rechtsschutzversicherer, das die Position der Mandantinnen und Mandanten schwächt. Die postulierte organisatorische Trennung von Deckungsprüfung und juristischer Beratung sei rein formal und biete in der Praxis keinerlei effektiven Mandantenschutz. Versicherer verzeichneten Gewinninteressen als oberste Maxime und setzten ihre unternehmerischen Zielvorgaben über die berechtigten Ansprüche der Versicherten, wodurch unabhängige Beratung beschädigt werde.

Beratungsfreiheit bleibt erhalten durch Zusammenschluss aller Rechtsanwaltskammern und BRAK

Der unmissverständliche Widerstand von BRAK und den Landesrechtsanwaltskammern verhindert jegliche Ökonomisierung der Rechtsberatung und sichert die professionelle Unabhängigkeit des Anwaltsberufs. Mandantinnen und Mandanten profitieren von standardisierten Abläufen, transparenter Kommunikation und uneingeschränkter Neutralität. Robuste Kontrollmechanismen schützen vor willkürlicher Leistungsverweigerung durch Versicherer. Die konsequente Einhaltung berufsrechtlicher Vorgaben garantiert dauerhaft hohe Beratungsqualität. Dieses geschlossene Vorgehen der Standesvertretungen bewahrt das Vertrauen in eine unparteiische, professionelle Rechtsberatung und stärkt langfristig den Verbraucherschutz gegen kommerzielle Einflüsse.

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