Mini-Photovoltaikanlagen ohne spezielle Versicherung absichern

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Im Zuge steigender Stromkosten und des wachsenden Umweltbewusstseins ziehen immer mehr Menschen in Betracht, eine Mini-Photovoltaikanlage auf ihrem Balkon zu installieren. Die erfreuliche Nachricht ist, dass dafür keine spezielle Photovoltaikversicherung erforderlich ist. Die Absicherung solcher Balkonkraftwerke kann stattdessen über die bereits vorhandene Hausratversicherung erfolgen. Diese Informationen wurden von Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des GDV, bekannt gegeben.

Hausratversicherung bietet umfassenden Schutz für Balkonkraftwerke

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat auf die steigende Nachfrage nach Mini-Photovoltaikanlagen reagiert und die Musterbedingungen für die Hausratversicherung erweitert. Kunden, die eine neue Hausratversicherung abschließen und bereits ein Balkonkraftwerk besitzen oder planen, eines zu installieren, können sich auf eine unkomplizierte Mitversicherung verlassen. Damit müssen sich Verbraucher, die einen Beitrag zur Nachhaltigkeit und zum Klimaschutz leisten möchten, keine Sorgen um ihren Versicherungsschutz machen.

Damit das Balkonkraftwerk und der übrige Hausrat ausreichend versichert sind, empfiehlt es sich, dass Besitzer von Balkonkraftwerken mit ihrem Hausratversicherer sprechen und ihren bestehenden Vertrag überprüfen. In den meisten Fällen können die alten Policen auf die neuen Bedingungen umgestellt werden, um Schäden durch Sturm, Hagel, Feuer und Überspannungsschäden durch Blitzschläge abzusichern. Im Gegensatz zu großen Photovoltaikanlagen, die meistens auf dem Dach installiert werden, gibt es für Balkonkraftwerke keine eigenständigen Versicherungspolicen.

Wenn es zu Schäden an den Balkonen der Nachbarn durch Mini-Solaranlagen kommt, greift die private Haftpflichtversicherung. Ein Beispiel dafür ist, wenn sich ein Modul während eines Sturms löst und Schäden verursacht.

Es ist ratsam, dass Mieter ihren Mietvertrag vor der Montage eines Balkonkraftwerks auf etwaige Regelungen durchsehen. Idealerweise sollten sie mit dem Vermieter kommunizieren und um die Erlaubnis für die Installation des Balkonkraftwerks bitten. Oftmals ist die Zustimmung des Vermieters erforderlich, insbesondere wenn die Solaranlage an der Fassade oder außen am Balkongeländer angebracht werden soll.

Eine wichtige Information ist, dass seit Jahresbeginn Mini-Photovoltaikanlagen steuerlich gefördert werden. Beim Kauf entfällt die Mehrwertsteuer, was die Anschaffungskosten senkt. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Förderprogramme, die finanzielle Unterstützung bieten. Interessierte sollten sich über diese Fördermöglichkeiten informieren und die erforderlichen Schritte unternehmen, um von den finanziellen Vorteilen zu profitieren.

Bei der Versicherung einer Solaranlage haben Immobilienbesitzer die Möglichkeit, entweder die Wohngebäudeversicherung oder eine eigenständige Photovoltaikversicherung abzuschließen. Beide Optionen bieten umfassenden Schutz vor verschiedenen Risiken wie Feuer, Überspannung durch Blitze, Kurzschluss, Leitungswasser und Naturgefahren wie Sturm, Hagel oder Schneedruck. Durch den Abschluss der richtigen Versicherung können Immobilienbesitzer sicherstellen, dass ihre Solaranlage im Falle eines Schadens finanziell abgesichert ist und keine finanziellen Einbußen erleiden.

Keine spezielle Photovoltaikversicherung erforderlich: Hausrat deckt Schäden an Mini-Photovoltaikanlagen ab

  • Die Hausratversicherung deckt Schäden an Mini-Photovoltaikanlagen ab und erspart eine zusätzliche Photovoltaikversicherung
  • Die erweiterten Musterbedingungen der Hausratversicherung erlauben eine unkomplizierte Mitversicherung für Besitzer von Balkonkraftwerken
  • Durch die Hausratversicherung sind Sie gegen verschiedene Risiken wie Sturm, Hagel, Feuer und Blitzschläge geschützt
  • Die private Haftpflichtversicherung springt ein, wenn Mini-Solaranlagen Schäden bei Nachbarn verursachen
  • Es ist ratsam, dass Mieter vor der Installation eines Balkonkraftwerks ihren Mietvertrag auf entsprechende Vorschriften prüfen
  • Mini-Photovoltaikanlagen erhalten seit Jahresbeginn steuerliche Förderung und es gibt viele Programme zur finanziellen Unterstützung beim Kauf
  • Immobilienbesitzer können ihre Solaranlage entweder über die Wohngebäudeversicherung oder eine eigenständige Photovoltaikversicherung absichern. Diese Versicherungen bieten Schutz vor verschiedenen Schäden, die durch Feuer, Überspannung, Kurzschluss, Leitungswasser und Naturgefahren verursacht werden können

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