Solarpflicht: Ab dem 1. Januar 2023 ist die Installation von Solaranlagen auf neuen Dächern gesetzlich vorgeschrieben

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Seit dem 1. Januar 2023 müssen private Eigentümer in Berlin die Solarpflicht beachten, wenn sie ein neues Gebäude errichten. Das Berliner Solargesetz legt fest, dass eine Photovoltaik-Anlage auf den Neubauten installiert und in Betrieb genommen werden muss, um die Nutzung erneuerbarer Energien zu erhöhen.

Gesetzliche Vorgabe: Privatbesitzer müssen Dachfläche für Photovoltaik nutzen

In Bezug auf bestehende Gebäude in privatem Besitz wird die Vorschrift auch dann angewendet, wenn das Dach wesentlichen Umbauten wie beispielsweise einer Dachaufstockung oder -sanierung unterzogen wird. Sowohl Wohn-, Gewerbe- als auch Industriegebäude müssen gemäß dem Gesetz grundsätzlich einen Anteil von 30 Prozent ihrer Dachfläche für Photovoltaikanlagen nutzen.

Bei vorhandenen Gebäuden können Dachaufbauten und Dachfenster von der zu betrachtenden Dachfläche abgezogen werden. Es gibt jedoch eine Ausnahme für Gebäude mit einer Nutzfläche von bis zu 50 Quadratmetern, die nicht zur Installation von Solaranlagen verpflichtet sind. Das Land Berlin unterstützt den Ausbau von Solarenergie durch die Bereitstellung von Förder- und Beratungsangeboten. Das Solarzentrum Berlin bietet kostenlos eine erste Beratung zu Solarenergie für Privatpersonen und Unternehmen an, unabhängig von spezifischen Produkten oder Herstellern.

Privatpersonen und Unternehmen in Berlin können vom Förderprogramm SolarPLUS profitieren, welches spezifische Unterstützung für den Ausbau von Solarenergieanlagen bietet. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf Investitionen in Stromspeicher, um den lokal erzeugten Strom größtenteils vor Ort zu nutzen.

In Bezug auf den Denkmalschutz ermöglicht Berlin die Förderung von Solaranlagen auf historisch bedeutenden Gebäuden. Zusätzlich dazu werden auch Fassaden-Photovoltaikanlagen unterstützt, die eine ästhetisch ansprechende Integration von Solartechnologie in die Architektur ermöglichen. Darüber hinaus wird die Kombination von Gründächern mit Solaranlagen gefördert, um eine nachhaltige und umweltfreundliche Nutzung von urbanem Raum zu fördern. Zur Unterstützung von Solar-Projekten übernimmt Berlin zudem einen Teil der Kosten für Studien, Gutachten und Konzepte, um die Vorbereitung und Umsetzung solcher Projekte zu erleichtern. Für das Förderprogramm wurden in den Jahren 2022 und 2023 insgesamt 23,7 Mio. Euro bereitgestellt.

Das Solargesetz Berlin wurde am 17. Juni 2021 im Abgeordnetenhaus beschlossen und trat am 16. Juli 2021 in Kraft. Sein Hauptziel besteht darin, das volle Potenzial der Solarenergie auf den Dächern der Hauptstadt zu erschließen und somit einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele zu leisten. Es legt besonders strenge Vorgaben für öffentliche Gebäude in Berlin fest, die sich nach dem Berliner Klimaschutz und Energiewendegesetz richten.

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