Nähe zu Wohnhäusern: Prüfung der optisch bedrängenden Wirkung

0

Das Landratsamt Ortenaukreis gibt bekannt, dass das Genehmigungsverfahren für eine zusätzliche Windenergieanlage am Windpark Falkenhöhe erfolgreich abgeschlossen wurde. Der Bau der Anlage soll Ende des Jahres beginnen. Neben den betroffenen Gemeinden Hornberg, Lauterbach und Schramberg waren auch 21 Träger öffentlicher Belange und weitere Stellen in den Entscheidungsprozess eingebunden. Am 8. Juni 2021 fand in Hornberg ein öffentlicher Erörterungstermin statt, bei dem etwaige Einwände gemeinsam mit der Antragstellerin und den zuständigen Fachbehörden diskutiert wurden.

Landesbeamter: Beschleunigungsverfahren ermöglicht Genehmigungen für Windenergie

Da die geplante Windenergieanlage in unmittelbarer Nähe von Wohnhäusern im Außenbereich errichtet werden sollte, war es erforderlich, die möglichen visuellen Auswirkungen sorgfältig zu prüfen. Diese Prüfung führte zunächst zu einer ablehnenden Entscheidung, gegen die die Antragstellerin Widerspruch einlegte. Während der Prüfung des Widerspruchs durch das Regierungspräsidium wurde jedoch das Baugesetzbuch sowie das Erneuerbare-Energien-Gesetz geändert, wodurch die gesetzlichen Anforderungen für die Genehmigung erfüllt wurden.

Durch die gesetzliche Regelung der Prüfkriterien für die optisch bedrängende Wirkung von Windenergieanlagen und die Anerkennung eines überragenden öffentlichen Interesses für die Windenergie wurden die gesetzlichen Vorgaben für die Genehmigung erfüllt. Infolgedessen wurde am 15. August 2023 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung erteilt.

Nikolas Stoermer, Erster Landesbeamter des Ortenaukreises, betont die Bedeutung des beschleunigten Genehmigungsverfahrens für Windenergieanlagen. Durch diese Maßnahme können weitere Anlagen genehmigt werden, um den steigenden Energiebedarf zu decken und die Energiewende voranzutreiben.

Windpark Falkenhöhe: Neue Genehmigung ermöglicht Ausbau erneuerbarer Energien

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für den Windpark Falkenhöhe wurden zahlreiche Gesetzesänderungen vorgenommen, um den Prozess zu beschleunigen. Dadurch können nun weitere Genehmigungen für Windenergieanlagen im Sinne der Energiewende erteilt werden. Die Windenergie ist ein wichtiger Bestandteil der Umstellung auf erneuerbare Energien und leistet einen Beitrag zur Reduzierung von CO2-Emissionen.

Beeindruckende Windenergieanlage in Falkenhöhe genehmigt

Im Windpark Falkenhöhe wird eine neue Windenergieanlage gebaut. Diese Anlage, mit der Bezeichnung Vestas V 136, ist besonders beeindruckend aufgrund ihrer stattlichen Größe. Mit einer Gesamthöhe von 217 Metern und einer Nennleistung von 4,2 MW wird sie maßgeblich zur nachhaltigen Energieerzeugung beitragen und die regionale Stromversorgung mit grünem Strom weiter ausbauen.

Neue Windenergieanlage genehmigt: Beitrag zur Klimaschutz und regionalen Stromerzeugung

Mit der Genehmigung für den Bau und Betrieb einer zusätzlichen Windenergieanlage am Windpark Falkenhöhe wird ein weiterer Schritt in Richtung regionaler Energiewende gemacht. Durch die Einbindung betroffener Gemeinden, Fachbehörden und anderer interessierter Parteien sowie die gründliche Prüfung der optisch bedrängenden Wirkung wurde ein umfassender Entscheidungsprozess durchlaufen. Diese Genehmigung ermöglicht die Nutzung eines sauberen und erneuerbaren Energiequellen und trägt zur Verringerung der Umweltauswirkungen bei.

Das erfolgreiche Genehmigungsverfahren für die neue Windenergieanlage am Windpark Falkenhöhe zeigt, dass die Energiewende voranschreitet. Durch die gesetzliche Regelung der Prüfkriterien wurde sichergestellt, dass die optisch bedrängende Wirkung der Anlage sorgfältig geprüft wurde. Mit einer Gesamthöhe von 217 Metern und einer Nennleistung von 4,2 MW wird die Anlage einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Energieversorgung leisten. Die Genehmigung berücksichtigt die Nähe zu Wohnhäusern und minimiert potenzielle Auswirkungen auf die Umgebung. Diese Entscheidung unterstützt den Klimaschutz und fördert die regionale Stromerzeugung.

Lassen Sie eine Antwort hier