Bislang war es das erklärte Ziel der Bundesregierung, den Einsatz von Gas und Öl durch die vermehrte Verwendung von Wärmepumpen zu ersetzen. Aufgrund der hitzigen Diskussionen rund um das Heizungsgesetz wurde jedoch ein Umdenken erforderlich: Die Förderung des Fernwärmeausbaus steht nun im Vordergrund. Hauseigentümer müssen sich daher die Frage stellen, ob diese neue Strategie für sie passend ist.
Klimafreundliches Heizen: Fernwärme als vielversprechende Option für 100.000 neue Häuser pro Jahr
Am 12. Juni äußerte sich Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) nach einem bedeutenden Zusammentreffen mit Branchenvertretern und Verbänden in Berlin zu den Möglichkeiten der Fernwärme als klimafreundliche Alternative zu Wärmepumpen in Deutschland. Habeck betonte die Rolle der Politik bei der Förderung dieser Technologie und zeigte sich zuversichtlich, dass jährlich 100.000 Häuser erfolgreich an Wärmenetze angeschlossen werden können.
Unter dem Begriff „Fernwärme“ versteht man eine alternative Form der Wärmeversorgung für Wohnhäuser. Statt die Wärme im Gebäude selbst zu erzeugen, wird sie von einem nahegelegenen Kraft- oder Heizwerk erzeugt und über isolierte Rohrleitungen in die einzelnen Häuser geleitet. Die gängigste Methode besteht darin, Wasser zu erhitzen, welches dann als Wärmequelle dient. Aktuell wird in Deutschland etwa jede siebte Wohnung mittels Fernwärme beheizt. Im Jahr 2020 betrug die Gesamtlänge der Fernwärmetrassen in Deutschland über 31.000 Kilometer.
Fernwärme als Alternative: Übergangsfrist für Öl- und Gasheizungen im GEG
Im Rahmen des geplanten Gebeäudeenergiegesetzes (GEG) wird eine besondere Übergangsfrist festgelegt, die greift, wenn eine bestehende Öl- oder Gasheizung ausfällt und die Kommune bereits die Nutzung von Fernwärme zugesagt hat. Innerhalb dieser Frist müssen Eigentümer sich verpflichten, den Anschluss an ein Wärmenetz bis spätestens Ende 2034 sicherzustellen. Solange ihnen dies nicht gelingt, dürfen sie ihre alte Heizung weiterhin verwenden. Eine kommunale Planung wird durchgeführt, um eine bessere Abwägung der verschiedenen Aspekte zu ermöglichen.
Aktuell befindet sich ein Gesetz der Bundesregierung in der Entwicklungsphase, das vorsieht, dass Großstädte bis Ende 2026 und kleinere Städte bis Ende 2028 verpflichtet sind, Wärmepläne zu erstellen. Durch diese gesetzliche Vorgabe soll der Wärmeenergieeinsatz in städtischen Gebieten besser kontrolliert und der Übergang zu umweltfreundlichen Heizlösungen beschleunigt werden.
Die Pläne zur Verbindung von Fernwärme und dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) stoßen auf Kritik von Andreas Breitner, dem Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW). Breitner argumentiert, dass die derzeitigen Entwicklungen in entgegengesetzte Richtungen gehen und somit eine klare Umsetzung erschweren. Bevor Vermieter gesetzlich dazu verpflichtet werden, ein spezifisches Heizungssystem zu installieren, sollte geklärt werden, ob eine Anbindung des Quartiers an ein Fernwärmenetz geplant ist. Breitner fordert, dass die rechtlichen Verpflichtungen aus dem GEG erst dann greifen sollten, wenn die Fernwärmeplanung abgeschlossen ist.
Klimaschutz oder Mogelpackung? Wohnungswirtschaft äußert Kritik
Bei der Förderung der Fernwärme betonte Habeck die Bedeutung von „attraktiven Preisen“, um sie als eine echte Alternative zu etablieren. Die Bundesregierung setzt hierbei vorrangig auf die Steigerung der Transparenz. Geywitz hob hervor, dass eine zuverlässige Kalkulation erforderlich ist, um den Preis für die Wärmelieferung transparent darzulegen.
Um den Preisen im Fernwärmenetz mehr Fairness zu verleihen, wäre es sinnvoll, den Wettbewerb zu intensivieren und es Dritten zu ermöglichen, ihre Energie einzuspeisen. Da die Betreiber derzeit aufgrund ihrer monopolartigen Stellung Preise nach Belieben festlegen können, besteht die Gefahr von Intransparenz und überhöhten Kosten. Durch den Eintritt weiterer Anbieter und den Schutz vor Monopolsituationen könnten faire Wettbewerbsbedingungen geschaffen und die Preise für die Verbraucher angemessen gestaltet werden.
Soziale Vermieter haben wiederholt beklagt, dass sie die Preisermittlung nicht verstehen können. Angesichts undurchsichtiger Preisgestaltungen für ein Produkt, das von vielen deutschen Haushalten erworben werden soll, ist ein umgehendes Eingreifen unerlässlich. Breitner forderte die Schaffung einer unabhängigen, bundesweit operierenden Behörde, die fortlaufend die Preise für Fernwärme überwacht, kontrolliert und bei Verbraucherbenachteiligung sofort handelt.
Laut dem Vorsitzenden des VNW stellt die aktuelle und zukünftige Lage der Fernwärme eine enttäuschende Tatsache dar. Die Nutzung von Kohle, Erdgas und Öl als vorherrschende Energieträger lässt darauf schließen, dass die Fernwärme derzeit hauptsächlich als eine Art Täuschung im Namen des Umweltschutzes fungiert und keine tatsächliche grüne Alternative darstellt.