Am 26. Juni 2025 bestätigte der Europäische Gerichtshof die EU-Kommissionserlaubnisse für die Vermögensübertragungen von E.ON-Erzeugungsanlagen an RWE, den Innogy-Asset-Transfer an E.ON sowie den geplanten Anteilszukauf RWE an E.ON. Elf Stadtwerke hatten gegen die ersten beiden Genehmigungen Klagen und neun davon gegen die EuG-Urteile als unzulässig abgewiesen bzw. ohne Erfolg geführt. Die Entscheidungen stellen klar, dass keine Verbindungslinie zu einem einzigen Zusammenschluss besteht, und untermauern die sorgfältige Einhaltung der europäischen Fusionskontrollvorschriften.
Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in diesem Artikel
Energiemarktumstrukturierung: RWE und E.ON tauschen großflächig Vermögenswerte EU-weit aus
Im März 2018 gaben RWE und E.ON bekannt, in einer dreistufigen Aktion Energieanlagen und -beteiligungen im europäischen Markt neu zu ordnen. RWE sollte bestimmte E.ON-Erzeugungsanlagen übernehmen, während E.ON im Gegenzug Verteilnetzbetreiber und Vertriebssparten der Innogy-Gruppe erwarb. Anschließend plante RWE den Kauf eines 16,67-Prozent-Anteils an E.ON. EU-Kommission und Bundeskartellamt genehmigten die Transaktionen, woraufhin mehrere kommunale Stadtwerke Klage einreichten und wettbewerbsrechtliche Bedenken äußerten. Die ersten beiden Teiltransaktionen erhielten grünes Licht von der EU-Kommission, die dritte Freigabe erteilte das deutsche Bundeskartellamt.
Kartellrechtliche Prüfung hält Vermögensübertragungen jetzt legal, EuG urteilt eindeutig
Klägerisch waren elf Stadtwerke gegen die Genehmigung des ersten Zusammenschlusses vorgegangen; am 17. Mai 2023 wies das Gericht der Europäischen Union diese Einwände in Teilen materiell und teils als unzulässig zurück. Es stellte fest, dass die Transaktion als bloßer Vermögensaustausch zwischen wirtschaftlich unabhängigen Unternehmen und nicht als ein einziger Zusammenschluss nach Art. 2 Ziff. 2 der Fusionskontrollverordnung zu beurteilen sei. Die EU-Kommission habe ihre Bewertung sorgfältig, transparent und regelkonform vorgenommen.
EuG bestätigt: EU-Kommission beurteilte Innogy-Assets-Übertragung vollumfänglich rechtssicher an E.ON
Anhand der am 20. Dezember 2023 veröffentlichten Urteile des EuG bestätigte dieser, dass die zweite Vermögensübertragung von Innogy-Assets an E.ON keiner einheitlichen Fusion im Sinne der EU-Fusionskontrollverordnung entspricht. Die von mehreren Stadtwerken eingelegten Rechtsbehelfe gegen die Europäische Kommissionsentscheidung wurden gerichtlich zurückgewiesen. Das Gericht hob hervor, dass sämtliche Prüfungsschritte der Kommission nachvollziehbar gestaltet und frei von erkennbaren Bewertungsfehlern durchgeführt wurden, wodurch die Genehmigung rechtlich unanfechtbar blieb und damit Rechtssicherheit für Unternehmen.
Wettbewerbsbedenken führen zu erneuter Prüfung der Fusion durch EuGH
Nach den Entscheidungen der EU-Kommission zu den komplexen Vermögensübertragungen haben neun Stadtwerke, die zuvor mit Klagen gegen RWE und E.ON vorgegangen waren, beim Europäischen Gerichtshof Beschwerde eingelegt. Ihre Rechtsmittel beziehen sich auf beide Urteile vom Mai und Dezember 2023. Sie verlangen eine vertiefte Untersuchung möglicher Wettbewerbsbeschränkungen, um sicherzustellen, dass regionale Versorgungssicherheit, Markttransparenz und Preisfairness nicht durch die groß angelegte Portfolio-Neustrukturierung beeinträchtigt werden. Dabei fordern sie verbindliche Auflagen und angemessene Überwachungsmechanismen.
EuGH folgt EuG-Begründung und besiegelt RWE-E.ON Asset-Swap-Tranche rechtlich problemlos
Das Urteil des Gerichtshofs vom 26. Juni 2025 bestätigt, dass die Europäische Kommission die kartellrechtlichen Vorgaben korrekt angewandt hat, als sie RWE den Erwerb von E.ON-Erzeugungsanlagen bewilligte. In Übereinstimmung mit den Ausführungen des Gerichtshofs erster Instanz bekräftigt das Urteil die Zulässigkeit dieser Asset-Swap-Tranche. Damit entsteht Rechtssicherheit für Fusionen unter EU-Fusionskontrollvorschriften und Unternehmen können ihre Portfolios im Energiesektor gezielt neu ausrichten. Diese Klarstellung fördert Marktstabilität, schützt Verbraucherinteressen und unterstützt nachhaltige Investitionsentscheidungen.
EuGH verwehrt kartellrechtlich Einsprüche gegen E.ONs Übernahme von Innogy-Assets
Der Europäische Gerichtshof lehnt heute sämtliche Beschwerden gegen die Freigabe des zweiten Zusammenschlusses ab und bestätigt, dass die von E.ON übernommenen Verteilungs-, Vertriebs- und ausgewählten Erzeugungsanlagen der Innogy-Tochter den Vorgaben der Fusionskontrollverordnung entsprechen. Diese Entscheidung dokumentiert die rechtskonforme Methodik der EU-Kommission und belegt, dass keine Segmentverschiebungen zu einer wettbewerbswidrigen Marktbeherrschung geführt haben. Sie erleichtert nun die zügige Weiterentwicklung von Energieversorgungsstrukturen in Europa und fördert nachhaltige Innovation sowie Investitionssicherheit langfristig effizient.
EuGH hebt Trennung dreier Transaktionen hervor und sichert Rechtssicherheit
Durch die Feststellung, dass die drei getrennten Vermögensübertragungen von RWE, E.ON und Innogy nicht als einheitlicher Zusammenschluss gelten, schaffen die EU-Gerichte eine klare Rechtslage. Dies erleichtert den beteiligten Energieunternehmen die strategische Neuausrichtung ihrer Portfolio-Bestandteile und minimiert Risiken regulatorischer Eingriffe. Die Flexibilität bei der Umsetzung individueller Transaktionen wird gestärkt, während gleichzeitig Planbarkeit und Investitionssicherheit im gesamten europäischen Energiemarkt durch eine eindeutige kartellrechtliche Bewertung gefördert werden. und operative Effizienz nachhaltig verbessert. werden.
Mit den Urteilen des EuGH erhält die europäische Energiebranche klare Vorgaben zur Umsetzung von Fusionskontrollbestimmungen bei komplexen Asset-Swaps. RWE, E.ON und Innogy können ihre Transaktionen in getrennten Schritten realisieren, wodurch sie Individualität in ihren Erzeugungs-, Vertriebs- und Beteiligungsstrategien wahren. Diese Entscheidung schützt den Wettbewerb und ermöglicht effiziente Marktorganisation. Die Rechtssicherheit, die durch die gerichtlichen Klarstellungen entsteht, fördert Vertrauen bei Investoren und stellt eine solide Basis für zukünftige Fusionen im Energiesektor

