Das Landgericht Ravensburg verurteilte in seinem Urteil vom 12. Mai 2026 die Senec GmbH, da das Produkt SENEC.Home V3 hybrid duo – 5,0 kWh gegen das Produktsicherheitsgesetz verstößt. Betroffene Nutzer dürfen Ersatzlieferung, Aufhebung des Kaufvertrags und Schadenersatz geltend machen. Durch die Entscheidung wird die Haftung von Herstellern für Brand- und Explosionsrisiken durch NCA-Zellen gestärkt. Gleichzeitig verbessert sich der Verbraucherschutz dank eines kostenlosen Senec-Online-Checks der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer effektiv.
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Kanzlei Dr. Stoll Sauer bietet kostenlose Erstberatung für Senec-Betroffene
Das Landgericht Ravensburg erklärte mit Urteil vom 12. Mai 2026 (Az. 4 O 152/25), dass die Senec GmbH durch das Inverkehrbringen des SENEC.Home V3 hybrid duo – 5,0 kWh gegen § 3 ProdSG verstoßen hat und der Speicher daher nicht verkehrsfähig ist. Die Entscheidung untersagt den Handel und bestätigt die Schadensersatzpflicht des Herstellers bei gesundheitlichen oder körperlichen Schäden infolge des mangelhaften Produkts und ausdrücklich vollumfänglich, unkompliziert und fristgerecht geltend gemacht werden dürfen.
Sicherheitsmängel: Erhebliche NCA-Zellen-Gefahr im SENEC.Home V3 stellen Risiko dar
Der Sachverständige stellte fest, dass NCA-Zellen im Energiespeicher des Klägers mehrfach Brände und explosionsartige Vorfälle auslösten. Sechs dokumentierte Fälle reichen aus, um eine reale Gefahr von Leib und Leben anzunehmen. Statistisch trat ein solcher Zwischenfall bei einem von 21.666 Speichern auf. Diese Kennzahlen machen das erhebliche Gefährdungspotenzial transparent. Infolge dieser Erkenntnisse untersagte das Gericht die weitere Verbreitung der Batterie und ordnete die Rückholung aller ausgelieferten Geräte an.
Senec-Speicher deaktiviert: Sicherheitsmängel trotz SmartGuard-Installation klar bundesweit weiterhin nachgewiesen
Im März 2022 entfernte Senec per Remote-Funktion die Netzanbindung von rund 66.000 Stromspeichern und schaltete diese vorsorglich in den Standby-Zustand, um Risiken frühzeitig einzudämmen. Das im Anschluss installierte Diagnosetool SmartGuard wurde vom Landgericht als unzureichend angesehen, um die verbleibenden technischen und sicherheitsrelevanten Defizite auszugleichen. Die Richter werteten beide Maßnahmen als klaren Hinweis darauf, dass Hersteller künftige Fernwartungen und Software-Patches erheblich sorgfä ltiger technisch und juristisch überprüfen müssen.
Hersteller müssen Produktsicherheit vor Inverkehrbringen sorgfältig prüfen und garantieren
Das Landgericht Ravensburg begründet sein Urteil mit § 3 Abs. 1 und 2 ProdSG in Verbindung mit § 823 Abs. 2 BGB. Es klassifiziert das Produktsicherheitsgesetz als Schutzgesetz mit zwingendem Charakter für Hersteller. Bekannte Risiken technischer Komponenten dürfen nicht ignoriert werden; unsichere Produkte sind nicht zulässig. Diese Rechtsauffassung schafft für Verbraucher eindeutige, einklagbare Ansprüche auf Schadenersatz, Kaufpreisminderung und Rückabwicklung sowie eine effektive Möglichkeit zur Absicherung ihrer Sicherheit gegenüber Herstellern bei Qualitäts- und Sicherheitsmängeln rechtssicher zugänglich.
Senec-Online-Check erleichtert juristische Hilfe für V3 hybrid duo Besitzer
Personen mit einem SENEC.Home V3 hybrid duo haben ab sofort das Recht, auf Basis des § 823 Abs. 2 BGB gekoppelt mit dem Produktsicherheitsgesetz Ersatz zu fordern. Anspruchsarten reichen von voller Kaufpreiserstattung über Reduzierung bis Pauschalzahlung für Ausfallzeiten. Die Erstbewertung erfolgt kostenlos über den Senec-Online-Check der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer. Die digitale Lösung garantiert unkomplizierten, schnellen Zugriff auf juristische Informationen und erleichtert eine effiziente Vorbereitung weiterer Schritte. komplett ohne Vorabkosten.
Dr. Stoll & Sauer sehen verschärfte Kontroll- und Haftungsregeln
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer sieht in der Entscheidung des Landgerichts Ravensburg einen Wendepunkt bei der juristischen Aufarbeitung des Senec-Skandals. Im Unterschied zum LG Schweinfurt, das noch vornehmlich Sachmängel behandelte, rückt Ravensburg erstmals Sicherheitsmängel mit erheblicher Lebensgefahr in den Fokus. Fachanwälte gehen davon aus, dass Oberlandesgerichte diesen verbraucherfreundlichen Kurs weiterführen. Hersteller von Energiespeichern stehen damit unter erhöhter Beobachtung und erweiterten Haftungsanforderungen.
Nach dem Urteil müssen Hersteller von Stromspeichern strikte Sicherheitsauflagen erfüllen, die vorgeplanten Fernwartungen und Softwareupdates wie SmartGuard dürfen fortan keine dauerhafte Lösung bei Sicherheitsmängeln mehr darstellen, und Verbraucher profitieren von klaren Ersatzansprüchen. Über den gebührenfreien Senec-Online-Check lässt sich unkompliziert prüfen, welche juristischen Schritte im individuellen Schadensfall möglich sind. Diese Entscheidung zeigt der Branche, dass Innovationsgeschwindigkeit niemals auf Kosten der Produktsicherheit gehen darf und stärkt nachhaltig dauerhaft das Vertrauen der Endnutzer.

