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Die mögliche Errichtung von drei Windkraftanlagen im Bereich Langenleuba-Oberhain/Wernsdorf war ein Schwerpunktthema während der Einwohnerversammlung am 15. September. Es ist bedeutsam zu erwähnen, dass die potenziellen Investoren bereits frühzeitig mit der Stadtverwaltung und dem Ortschaftsrat in Kontakt getreten sind und dass sich der bisherige Austausch zwischen den Parteien sehr sachlich entwickelt hat.

Ausbauziele könnten Rechtslage beeinflussen

Im Zuge des Vorhabens sollen drei Windräder in der Region aufgebaut werden. Dabei befinden sich zwei der Windräder in Bereichen, in denen die Stadt Penig zwar eine Stellungnahme abgeben kann, jedoch nicht über die endgültige Genehmigung entscheidet.

Die geplante dritte Windkraftanlage soll in unmittelbarer Nähe zur Reitsportanlage entstehen und weist einen Abstand von weniger als 1000 Metern zur Wohnbebauung auf, nämlich etwa 885 Meter. Damit diese Anlage genehmigt werden kann, ist die Zustimmung sowohl des Ortschaftsrats als auch des Stadtrats erforderlich.

Es ist ungewiss, ob die aktuelle Rechtslage nach 2027 bestehen bleibt. Angesichts der Ausbauziele auf Bundesebene ist es jedoch eher unwahrscheinlich, dass sich daran etwas ändern wird.

Kommunale Beteiligung nach EEG 2023 sichert Stadtkasse

Die Investoren haben vor, gemäß § 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2023 die kommunale Beteiligung zu nutzen. Dadurch könnte die Stadt jährlich mit etwa 60 bis 70 TEUR unterstützt werden. Diese finanzielle Unterstützung könnte dazu beitragen, wichtige regionale Projekte zu ermöglichen und die lokale Wirtschaft zu stärken.

Beratung am 17.10.2023 im Ortschaftsrat

Am 17.10.2023 wird im Ortschaftsrat Langensteinbach eine weitere Beratung zu diesem Thema abgehalten. Hier werden weitere Informationen vorgestellt und eventuelle Fragen oder Bedenken der Einwohnerschaft besprochen.

Kommunale Beteiligung an Windkraftprojekten: Finanzieller Zufluss für die Stadtkasse

Die mögliche Errichtung von drei Windkraftanlagen in Langenleuba-Oberhain/Wernsdorf stellt eine nachhaltige und umweltfreundliche Möglichkeit dar, erneuerbare Energien zu nutzen und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern. Zusätzlich könnte die geplante kommunale Beteiligung nach § 6 EEG 2023 eine jährliche finanzielle Unterstützung von ca. 60 bis 70 TEUR für die Stadt Penig bedeuten, was wiederum lokale Projekte fördern und die regionale Wirtschaft ankurbeln könnte. Die bevorstehende Beratung im Ortschaftsrat Langensteinbach am 17.10.2023 bietet interessierten Bürgern die Möglichkeit, weitere Informationen zu erhalten und ihre Meinung einzubringen.

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