EEG-Novelle 2022: Abschaffung der EEG-Umlage ist Meilenstein auf dem Weg zu mehr Wärmepumpen

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Die Verlagerung der EEG-Umlage in den Bundeshaushalt fand beim Bundesverband Wärmepumpe Zustimmung. Damit sollen Einsparungen in neuen Größenordnungen möglich sein.

Entlastung für Verbraucher: die EEG-Novelle 2022 sorgt für Veränderungen

Den Bürger zu entlasten, war das Ziel der Ampelkoalition, als diese im Februar die EEG-Novelle als Paket auf den Weg brachte. Die Strompreise soll es senken und damit einen Ausgleich für die gestiegenen Energiepreise schaffen. Keine andere Energiequelle profitiert davon so stark wie die Wärmepumpen. Dies veranlasste die Branche zu einer vorsichtigen Schätzung. Die Zahl der Wärmepumpen in Deutschland könnte sich bis 2030 um sechs Millionen erhöhen.

Ab dem 1.7.2022 ist die EEG-Umlage im Bundeshaushalt verortet. Mit diesem Beschluss nahm die Bundesregierung die Last von den Schultern der Verbraucher. Die günstigeren Strompreise sollen auch beim Verbraucher ankommen. Dies sicherzustellen ist ein klares Ziel der EEG-Novelle. Um das zu gewährleisten, sollen die Versorger per Gesetz dazu verpflichtet werden, die selbst erfahrene Absenkung auch an die Verbraucher weiterzugeben.

Wärmepumpenverband begrüßt EEG-Novelle 2022

Der Wärmepumpenverband trägt den Wunsch nach Vergünstigungen für Wärmepumpenstrom schon länger an die Bundesregierung heran. Dies sollte mehr Aufmerksamkeit auf die Verwendung von Wärmepumpen lenken. Die Versorgung mit Energie kann nicht ununterbrochen garantiert werden. Dies betrifft insbesondere die Beheizung. Für Haushalte gilt es, unabhängiger zu werden. Dies wiederum ermöglicht gerade eine Wärmepumpe. Damit rückt Deutschland seinen Klimazielen näher, da der Verbrauch an Heizöl und Erdgas vermindert wird.

Hauseigentümer stellen ihre Heizung nicht einfach so um. Ohne eine Betrachtung der Betriebskosten wird hier keine Entscheidung getroffen. Durch die fortlaufend steigenden Strompreise liegen sehr hoch und stehen damit einer kostensenkenden Nutzung der Wärmepumpe entgegen. Mit der EEG-Novelle aber wird sich der Einsatz einer Wärmepumpe rechnen lassen. Beim Vergleich der Wärmepumpe mit fossilen Brennstoffen ist vor allem das Verhältnis zwischen Umlagen, Entgelten und Steuern wichtig. Besitzer einer Immobilie betrachten primär die Investition in die Wärmepumpe. Direkt gefolgt aber auch von den Gedanken zur Wertsicherung des Gebäudes.

Infografik: Energieträgerpreise 2021, Niveau und Verhältnis der Zusammensetzung: Erdgas, Heizöl, Wärmepumpen. Quellen: BWP, BNetzA (Foto: AdobeStock - Blue Planet Studio)

Infografik: Energieträgerpreise 2021, Niveau und Verhältnis der Zusammensetzung: Erdgas, Heizöl, Wärmepumpen. Quellen: BWP, BNetzA (Foto: AdobeStock – Blue Planet Studio)

Verband will Energiearmut vorbeugen: Entlastung der Verbraucher muss weiter gehen

‚Werden Verbraucher als Stromkunden durch die EEG-Novelle mehr Geld in der Tasche haben?‘ formulieren Kritiker. Ob die Abschaffung der EEG-Umlage zu einem harmonischen Verhältnis der Kosten von Strom, Heizöl und Erdgas führen wird, bleibt mehr als offen. So werden denn im Strompreis weitere Anteile gesucht, die für eine Korrektur bereitstehen. Strom- und Mehrwertsteuer, weitere Umlagen und Netzentgelte sind nach Aussagen des Wärmepumpenverbandes durchaus Ansatzpunkte für eine weitere Vergünstigung. Die Stromsteuer würde man gerne auf den vom Gesetz her zulässigen Minimalbetrag reduzieren.

Die Mehrwertsteuer kann zur kurzfristigen Entlastung beitragen

Eine Maßnahme mit schneller Auswirkung wäre die Senkung der Mehrwertsteuer. Weiterhin ein Ziel bestehen: die Reduktion der Emissionen. Durch die Senkung des Mehrwertsteuersatzes soll aber auch die prognostizierte Energiearmut zu bekämpfen sein.

Wärmepumpen sind steuerbare Verbraucher. Und für eben diese sollten reduzierte Netzentgelte gelten. Denn ein Vergütungsanreiz kann dazu führen, Einspeisung und Verbrauch erneuerbarer Energien besser in Waage gehalten werden. Inwieweit die geforderten Entlastungen wirklich umgesetzt werden können, steht noch in den Sternen. Aktuell dreht sich alles um die Einhaltung der 1,5 °C-Richtlinie, bei der Deutschland gemeinsam mit den USA und mit Großbritannien aktiv ist. Bis 2035 werden 100% des Strombedarfs aus erneuerbaren Energiequellen gedeckt, bis 2030 bereits 80%. Dies wurde bereits beschlossen. Offen bleibt, wie das Ziel erreicht werden soll.

Seit Jahren steigen die Energiepreise in Europa. Das belastet vor allem Haushalte mit geringem Einkommen, denn die können häufig ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen. In Deutschland etwa haben sich die Ausgaben für Strom im Zeitraum von 2000-2015 etwa verdoppelt. Die Gaspreise sind seit 2000 um ca. 80 Prozent gestiegen. Der Preis für Haushaltsstrom liegt in Deutschland knapp 50 Prozent über dem EU-Durchschnitt.

Energie aber ist ein unverzichtbares Gut. Die Verbraucher_innen haben nicht die Wahl, auf die Versorgung mit Strom, Gas und Heizöl zu verzichten. Ein genereller Marktaustritt wie bei anderen Konsumgütern ist also nicht möglich. Einkommensschwache oder verschuldete Haushalte setzt das in besonderem Maße unter Druck. Obwohl aber Energie ein Basisgut darstellt, wird säumigen Kund_innen nicht selten der Strom- oder Gashahn abgedreht. So ist in Deutschland im Jahr 2014 bei etwa 350.000 Haushalten der Strom abgestellt worden.

Was genau Energiearmut ist, dafür gibt es in Deutschland und Europa allerdings keine einheitliche Definition. Wer genau betroffen ist, welche Auswirkungen Energiearmut hat und welche Lösungsansätze greifen, ist bislang unklar. Klar scheint zu sein, dass mögliche Lösungsansätze thematisch an der Schnittstelle von Energiepolitik, Sozialpolitik und Verbraucherpolitik angesiedelt sind. Die Ursache für Energiearmut liegt nicht allein bei steigenden Energiepreisen. Unter anderem spielen auch sinkende Einkommen, prekäre Beschäftigungsverhältnisse, kleine Renten, geringe Sozialleistungen und steigende Mieten eine Rolle, aber auch die geringen Energiestandards im Wohnungsbestand.

Von Seiten der Bundesregierung und auch auf europäischer Ebene wird zwar immer wieder auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Verbraucher_innen vor Energiearmut zu schützen ? etwa im Koalitionsvertrag der Bundesregierung oder im Rahmen der Strategie zur Schaffung einer Europäischen Energieunion. Die Mitgliedstaaten der EU haben aber bislang keine einheitliche Strategie zur Lösung des Problems entwickelt.

Die vorliegende Studie gibt einen Überblick über das Thema Energiearmut und stellt die politischen Lösungsansätze verschiedener EU-Mitgliedstaaten dar. Die Analyse der Erfahrungen in den einzelnen Ländern dient als Grundlage für Vorschläge, wie dem Problem der Energiearmut auch hier in Deutschland besser begegnet werden kann.

Die Energiearmut ist längst in Deutschland angekommen

Die Energiearmut in Deutschland betraf im Jahr 350.000 Haushalte: hier wurde einfach der Strom abgestellt. Steigen die Energiepreise wie es derzeit zu beobachten ist, dann trifft dies vor allem einkommensschwache und verschuldete Haushalte. Viele können ihre Energierechnungen nicht mehr bezahlen. Ab 2000 verdoppelte sich der Strompreis in Deutschland innerhalb von nur 15 Jahren. Die Gaspreise stiegen seit 2000 um etwa 80 Prozent. Deutschland liegt bei den Preisen für den Haushaltsstrom deutlich über dem EU-Durchschnitt: 50 Prozent! In unserer Gesellschaft gilt Energie als Basisgut. Dennoch drehen Versorger säumigen Kunden schnell den Gas- und Stromhahn zu.

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